Gründung des Deutschen Reiches
Geschichte
Die Gründung des
ziegelbrenner, Deutsches Reich (1871-1918)-de, CC BY-SA 3.0

Deutsches Kaiserreich ist die Bezeichnung für das Deutsche Reich zwischen 1871 und 1918. Während dieses Zeitraums war der deutsche Nationalstaat eine bundesstaatlich organisierte, am monarchischen Prinzip ausgerichtete konstitutionelle Monarchie.[1]

Die deutsche Reichsgründung erfolgte mit Beginn der Wirksamkeit der neuen Verfassung zum 1. Januar 1871.[2] Sie wurde prunkvoll inszeniert durch ein wenig spektakuläres und bis zuletzt geheimgehaltenes, militärisch-höfisches Zeremoniell, die Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles.[3] Vorangegangen war der Sieg des Norddeutschen Bundes und der mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg. Auf kleindeutscher Grundlage und unter der Herrschaft der preußischen Hohenzollern war damit erstmals ein deutscher Nationalstaat entstanden.

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erfolgte am 1. Januar 1871. Als Reichsgründungstag wurde der 18. Januar 1871 gefeiert. An diesem Tag wurde

Wilhelm I. (* 22. März 1797 als Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen in Berlin; † 9. März 1888 ebenda) aus dem Haus Hohenzollern war seit 1858 Regent und seit 1861 König von Preußen, ab 1866 Präsident des Norddeutschen Bundes sowie ab 1871 erster Deutscher Kaiser.

Wilhelm war konservativ eingestellt und hatte wegen seiner Rolle bei der Niederschlagung der Revolution von 1848/49 den Beinamen „Kartätschenprinz“ (von Max Dortu) erhalten. Dennoch bedeutete sein Antreten als amtierender König 1858 eine gewisse Liberalisierung. Noch während des Deutsch-Französischen Krieges 1870/1871 hatte er sich dem Gedanken widersetzt, zusätzlich Deutscher Kaiser zu werden, erlangte aber im Kaiserreich große Popularität. Seine Regierungszeit war wesentlich vom Wirken Otto von Bismarcks als preußischer Ministerpräsident und Reichskanzler geprägt.

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zum Deutschen Kaiser proklamiert. Die Proklamation wurde von
Bundesarchiv, Bild 183-R68588 / P. Loescher & Petsch / CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv Bild 183-R68588, Otto von Bismarck, CC BY-SA 3.0 DE

Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, ab 1865 Graf, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 Herzog zu Lauenburg[1] (* 1. April 1815 in Schönhausen (Elbe); † 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Hamburg) war ein deutscher Politiker und Staatsmann. Von 1862 bis 1890 – mit einer kurzen Unterbrechung im Jahr 1873 – war er Ministerpräsident in Preußen, von 1867 bis 1871 zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes sowie von 1871 bis 1890 erster Reichskanzler des Deutschen Reiches, dessen Gründung er maßgeblich vorangetrieben hatte.

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verlesen.

 Merkregel:
Bismarck hat ganz unverdrossen,
1871 (achtzehn einundsiebzig) das Deutsche Reich beschlossen.
Zusatzinfo
ziegelbrenner, Deutsches Reich (1871-1918)-de, CC BY-SA 3.0

Deutsches Kaiserreich ist die Bezeichnung für das Deutsche Reich zwischen 1871 und 1918. Während dieses Zeitraums war der deutsche Nationalstaat eine bundesstaatlich organisierte, am monarchischen Prinzip ausgerichtete konstitutionelle Monarchie.[1]

Die deutsche Reichsgründung erfolgte mit Beginn der Wirksamkeit der neuen Verfassung zum 1. Januar 1871.[2] Sie wurde prunkvoll inszeniert durch ein wenig spektakuläres und bis zuletzt geheimgehaltenes, militärisch-höfisches Zeremoniell, die Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles.[3] Vorangegangen war der Sieg des Norddeutschen Bundes und der mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg. Auf kleindeutscher Grundlage und unter der Herrschaft der preußischen Hohenzollern war damit erstmals ein deutscher Nationalstaat entstanden.

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Zusatzinfo

Wilhelm I. (* 22. März 1797 als Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen in Berlin; † 9. März 1888 ebenda) aus dem Haus Hohenzollern war seit 1858 Regent und seit 1861 König von Preußen, ab 1866 Präsident des Norddeutschen Bundes sowie ab 1871 erster Deutscher Kaiser.

Wilhelm war konservativ eingestellt und hatte wegen seiner Rolle bei der Niederschlagung der Revolution von 1848/49 den Beinamen „Kartätschenprinz“ (von Max Dortu) erhalten. Dennoch bedeutete sein Antreten als amtierender König 1858 eine gewisse Liberalisierung. Noch während des Deutsch-Französischen Krieges 1870/1871 hatte er sich dem Gedanken widersetzt, zusätzlich Deutscher Kaiser zu werden, erlangte aber im Kaiserreich große Popularität. Seine Regierungszeit war wesentlich vom Wirken Otto von Bismarcks als preußischer Ministerpräsident und Reichskanzler geprägt.

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Bundesarchiv, Bild 183-R68588 / P. Loescher & Petsch / CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv Bild 183-R68588, Otto von Bismarck, CC BY-SA 3.0 DE

Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, ab 1865 Graf, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 Herzog zu Lauenburg[1] (* 1. April 1815 in Schönhausen (Elbe); † 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Hamburg) war ein deutscher Politiker und Staatsmann. Von 1862 bis 1890 – mit einer kurzen Unterbrechung im Jahr 1873 – war er Ministerpräsident in Preußen, von 1867 bis 1871 zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes sowie von 1871 bis 1890 erster Reichskanzler des Deutschen Reiches, dessen Gründung er maßgeblich vorangetrieben hatte.

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