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Grundsatz von Wahlen
allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim
Merkregel:
aufGG
Weitere Merkregeln in dieser Kategorie
Beweismittel im Zivilprozess (§§ 371ff. ZPO)
Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) sind nur bestimmte Beweismittel zugelassen: Zeugen, Parteivernehmung, Sachverständige, Urkunden und (richterlicher) Augenschein. ZP SAU
Definition für das Abhandenkommen (§ 935 BGB)
Das "Abhandenkommen" ist der unfreiwillige Verlust des unmittelbaren Besitzes U2 ("U quadrat")
Diligentia quam in suis (§ 277)
(a) der Eltern gegenüber ihren Kindern (§ 1664 I), (b) der Ehegatten untereinander (§ 1359), (c) der Gesellschafter untereinander (§ 708), (d) der Vorerben gegenüber Nacherben (§ 2131), (e) der Unentgeltlichen Verwahrer gegenüber den Überlassern der verwahrten Sache (§ 690).
Dingliche Rechte
Es gibt sieben dingliche Rechte, die (mit Ausnahme des Erbbaurechts) in der Reihenfolge des Merkspruches im BGB geregelt sind: Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypotheken und Pfandrechte. Ei...er... die... vor... Reallasten hü...pf...en
Geschäftsfähigkeit eines Boten
Ein Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung. Für die Wirksamkeit der Willenserklärung ist die Geschäftsfähigkeit des Boten irrelevant. Ist das Kindlein noch so klein, kann es trotzdem Bote sein.
Grundsätze des Sachenrechts
Das deutsche Sachenrecht kennt fünf Grundsätze: Publizitätsprinzip, Absolutheitsprinzip, Spezialitätsprinzip, Typenzwang, Abstraktionsprinzip Pasta
Kranzgeld
Bis zur Streichung des § 1300 BGB im Jahre 1998 konnte eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten finanzielle Entschädigung fordern, wenn sie sich auf Grund des Eheversprechens von ihm hatte entjungfern lassen und er anschließend das Verlöbnis löste. Der Bräutigam schaut sehr verwundert: Die Braut, sie klagt aus Dreizehnhundert. Der Heil’ge Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus Dreizehnhundert.
Verfügungen (Sachenrecht)
Eine Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf ein bestimmtes Recht eingewirkt wird oder eingewirkt werden soll. Hochzeitsnacht-Theorie: Nach der Hochzeitsfeier hebt der Bräutigam die Braut auf, trägt sie über die Schwelle, worauf diese im Bett von ihm belastet und – wer weiß? – vielleicht sogar inhaltlich verändert wird. Aufhebung – Übertragung – Belastung – Veränderung
Viehkauf (§ 487 BGB in der Fassung vor dem 1. Januar 2002)
Für den Verkauf von Pferden, Eseln, Rindern, Schafen, Schweinen usw. galten bei Sachmängeln besondere Gewährleistungsregelungen. Möchtest handeln Du mit Rindern, kannst Du wandeln und nicht mindern.
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