Rechnungswesen
		Vertragliche Ansprüche von uns an andere heißen „unsere Forderungen“. Vertragliche Ansprüche anderer an uns heißen „unsere Verbindlichkeiten“.
Merkregel:
Forderungen an Kunden, Verbiendlichkeiten an Lieferer
	
	
Merkregel:
Forderungen an Kunden, Verbiendlichkeiten an Lieferer
Weitere Merkregeln in dieser Kategorie