Verfügungen (Sachenrecht)
Recht   Wikipedia  
Eine Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf ein bestimmtes Recht eingewirkt wird oder eingewirkt werden soll.

 Merkregel:
Hochzeitsnacht-Theorie: Nach der Hochzeitsfeier hebt der Bräutigam die Braut auf, trägt sie über die Schwelle, worauf diese im Bett von ihm belastet und – wer weiß? – vielleicht sogar inhaltlich verändert wird. Aufhebung – Übertragung – Belastung – Veränderung